Allgemeine Geschäftsbedingungen
der DiffeRent Autovermietung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und der DiffeRent Autovermietung als Vermieter. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Mit der Buchung und Anmietung eines Fahrzeugs erkennen Sie die Gültigkeit dieser AGB an.
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung eines Kraftfahrzeugs gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen (Mietpreis, Mietdauer, Fahrzeugtyp etc.).
2. Zustandekommen des Vertrages
Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn die DiffeRent Autovermietung Ihre Buchungsanfrage (online, telefonisch, persönlich) annimmt und Ihnen die Verfügbarkeit des gewünschten Fahrzeugs bestätigt. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständiger Identitätsprüfung des Mieters und ggf. weiterer Fahrer sowie nach Hinterlegung einer Kaution.
3. Mietpreise und Zahlung
3.1 Die vereinbarten Mietpreise sind der jeweiligen Preisliste oder dem individuellen Angebot zu entnehmen. Sie verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Der Mietpreis ist grundsätzlich bei Fahrzeugübergabe für die gesamte Mietdauer fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Zahlungen können per Kreditkarte, EC-Karte, Banküberweisung erfolgen.
3.3 Kraftstoffkosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Mieter zu tragen. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Betankung zzgl. einer Servicepauschale berechnet.
4. Kaution
4.1 Bei Fahrzeugübergabe ist eine Kaution in Höhe von 1.000 € (oder je nach Fahrzeugkategorie variierend) zu hinterlegen. Die Kaution dient der Absicherung eventueller Schäden am Fahrzeug, übermäßiger Verschmutzung, fehlendem Kraftstoff oder sonstiger vertragsbrüchiger Nutzung.
4.2 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und schadenfreier Rückgabe des Fahrzeugs, vollständiger Klärung aller offenen Posten und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist von 5 Werktagen an den Mieter zurückerstattet. Bei Schäden an dem Fahrzeug welches gemietet wurde wird die Kaution solange einbehalten bis alle Rechnungen beglichen wurden sind.
5. Fahrzeugübergabe und -rückgabe
5.1 Bei Übergabe des Fahrzeugs wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem alle vorhandenen Schäden und Besonderheiten des Fahrzeugs dokumentiert werden. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe sorgfältig zu prüfen und das Protokoll zu unterzeichnen.
5.2 Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in einem sauberen Zustand und mit vollem Tank zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietgebühren anfallen. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Minderung des Mietpreises, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
5.3 Bei der Rückgabe wird ebenfalls ein Rückgabeprotokoll erstellt.
6. Nutzung des Fahrzeugs
6.1 Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag genannten Mieter und den ebenfalls dort eingetragenen Zusatzfahrern geführt werden. Jeder Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Klasse sein.
6.2 Das Fahrzeug darf ausschließlich zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden. Insbesondere ist untersagt:
- die Teilnahme an Rennen, Geländefahrten, Fahrsicherheitstrainings oder ähnlichen Veranstaltungen
- die Weitervermietung oder gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs (z.B. als Taxi, für Kurierdienste), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart
- das Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger, sofern das Mietfahrzeug nicht explizit dafür ausgerüstet und zugelassen ist
- die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
- die Beförderung von explosiven, entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen
- die Überladung des Fahrzeugs
- Das Öffnen der Motorhaube ohne Absprache
6.3 Das Verlassen des Landes Deutschland mit dem Mietfahrzeug ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der DiffeRent Autovermietung gestattet.
7. Wartung und Pflege
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die erforderlichen Kontrollen (Ölstand, Reifendruck, Kühlwasser etc.) regelmäßig durchzuführen. Technische Defekte oder Warnleuchten sind der DiffeRent Autovermietung unverzüglich zu melden.
8. Verhalten bei Unfällen, Schäden und Diebstahl
8.1 Bei Unfällen, Schäden, Brand, Diebstahl oder Wildschäden ist unverzüglich die Polizei und die DiffeRent Autovermietung zu informieren.
8.2 Es ist dem Mieter untersagt, die Schuld anzuerkennen oder Schuldeingeständnisse abzugeben. Der Unfallort darf nicht verlassen werden, bevor die Polizei die Unfallaufnahme abgeschlossen hat.
8.3 Der Mieter ist verpflichtet, alle zur Beweissicherung dienlichen Umstände (Zeugen, Fotos, Skizzen) festzuhalten.
9. Haftung des Mieters
9.1 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietdauer durch ihn oder seine Bevollmächtigten verursacht werden, soweit diese nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. Jegliche fahrzeugbeschädigende Nutzung, insbesondere dauerhaft hohe Motordrehzahl im Stand, unnötiges Beschleunigen im Leerlauf, Burnouts, Donouts oder vergleichbare Fahrmanöver, ist untersagt.
9.2 Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung von Schäden entfällt der Versicherungsschutz und der Mieter haftet in vollem Umfang.
9.3 Der Mieter haftet für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten. Die DiffeRent Autovermietung ist berechtigt, die Daten des Mieters den Behörden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25 € pro Vorgang mitzuteilen.
10. Versicherung
10.1 Das Mietfahrzeug ist Vollkaskoversichert.
10.2 Für Schäden am Mietfahrzeug kann der Mieter durch Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung haftungsbeschränkt werden.
10.3 Nicht versichert sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, falsches Betanken, Überladung, Alkohol-/Drogeneinfluss.
11. Kündigung
11.1 Die DiffeRent Autovermietung ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
11.2 Bei einer fristlosen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben.
11.3 Gründe für die fristlose Kündigung sind unter anderem jeglicher Verstoß gegen die StVO (Straßenverkehrs-Ordnung).
12. Datenschutz
12.1 Die DiffeRent Autovermietung erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO.
12.2 Das Mietfahrzeug ist mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet. Die Ortung erfolgt ausschließlich zur Fahrzeugverwaltung, Diebstahlsicherung, Vertragserfüllung sowie im Notfall unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
13.3 Es gilt deutsches Recht.
13.4 Gerichtsstand ist der Sitz der DiffeRent Autovermietung in Lüdenscheid.